1. Abschluss des Mietvertrags
Mit der Buchung oder dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Vermieter verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags.
Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Vermieter dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich bestätigt hat. Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung oder Ihrem Buchungswunsch feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig.

2. Zahlung
Den Gesamtbetrag bezahlt der Gast bei Anreise, oder bei der Endabrechnung in bar.

3. Rücktritt
Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.

Im Falle eines Rücktritts werden wir versuchen das gebuchte  Zimmer / Appartment weiter zu vermieten. Solle uns das nicht gelingen, dann gelten folgende Rücktrittsgebühren:

  • Bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Anreise werden keine Stornierungsgebühren berechnet.
  • Bei einem Rücktritt von 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise werden 70 % des Reisepreises berechnet.
  • Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten Woche vor Anreise werden 90 % des Reisepreises berechnet.
  • Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbare Aufenthaltspreis zu entrichtet.

Hinsichtlich eines Rücktritts bieten wir eine Reiserücktrittsversicherung an. In der Regel erhält der Gast die Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese E-Mail enthält direkt einen Link zum Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. 

Die oben genannten Gebühren sind unabhängig von einer Vermietung der Wohnung in den frei gewordenen Tagen unsererseits.

4. Besondere Hinweise
Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus den Angaben in Prospekten, unserer Internetseite sowie Planskizzen. Geringe Abweichungen, auch durch Saisonelle Gegebenheiten, sind möglich.Die Vertragsleistung des Gastes bestehen in der sorgfältigen und schonenden Benutzung der Ferienwohnungen im Mietzeitraum und in der kompletten Bezahlung der angefallenen Kosten.Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Vermieters.Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.

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